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Die Revision der geografischen Ausdehnung der AOC Champagne
Die Revision des begrenzten Champagne-Gebiets
Fragen/Antworten Ist der Wille, mehr zu produzieren, nicht der wahre Grund für die Gebietsrevision der
Herkunftsbezeichnung Champagne?
Es ist wahr, dass die Nachfrage weltweit sehr stark ist. Für den Verbraucher besteht die Gefahr einer kräftigen Erhöhung der Champagne-Preise. Außerdem ist zu bemerken, dass sich der Champagne-Anteil im Vergleich zur weltweiten Produktion von Schaumweinen jedes Jahr weiter verringert. Derzeit liegt er bei 12 %. Die Ausdehnung der Herkunftsbezeichnung Champagne ist in einem Gesetz aus dem Jahr 1927 festgelegt, das sich auf historische Kriterien stützt. In der Folge gab es weitere Gesetzestexte und es kam zu Streitfällen und Klagen. Allmählich erschien es geboten, einen neuen einheitlichen, klaren und kohärenten Rechtsrahmens festzulegen. Im Jahr 2003 haben die Weinbauern und Erzeugerhäuser der Champagne Überlegungen angestellt, wie sie das Gebiet der Herkunftsbezeichnung Champagne unter Berücksichtigung sowohl technischer als auch historischer Kriterien revidieren könnten, um ein optimales Qualitätsniveau zu gewährleisten. Was versteht man unter „geografische Ausdehnung? Dieser Raum, der 634 Gemeinden umfasst, besteht aus zwei Gebieten: dem Verarbeitungsgebiet der Weine und dem Produktionsgebiet der Trauben. Im Verarbeitungsgebiet sind alle Gemeinden enthalten, in denen die Herstellung von Champagne zugelassen ist. Die Weine dürfen dieses Gebiet erst dann verlassen, wenn sie in Flaschen abgefüllt, etikettiert und trinkfertig sind. In diesem Gebiet ist die Herstellung anderer Schaumweine als Champagne natürlich verboten. Das Produktionsgebiet umfasst 319 Gemeinden, die innerhalb des Verarbeitungsgebiets liegen. Hier können auf präzise ausgewiesenen Parzellen Weinstöcke für die Herstellung von Champagne gepflanzt werden. Fast 300.000 Parzellen, die 35.208 Hektar ausmachen, sind als „Appellation Champagne“ eingestuft. Wer leitet das Revisionsverfahren und wie setzt sich der Expertenausschuss zusammen? Das französische Institut für Herkunft und Qualität (Institut national de l’origine et de la qualité - INAO), das der Aufsicht des Landwirtschaftsministeriums unterliegt, ist mit der Revision der Grenzen betraut. 2004 wurde ein Untersuchungsausschuss aus Mitgliedern des INAO ernannt. Anschließend hat das INAO unabhängige Experten bestellt (eine Historikerin, einen Geologen, einen Geographen, einen Diplomlandwirt und einen Phytosoziologen), mit der Aufgabe, Kriterien zu definieren und Vorschläge zur Gebietsrevision der Herkunftsbezeichnung Champagne zu unterbreiten. Wann wird die neue geografische Ausdehnung endgültig verabschiedet? Nach seiner Validierung durch den Nationalausschuss des INAO durchläuft der Expertenbericht eine öffentliche Anhörung sowie ein nationales Zulassungsverfahren. Nach der Begutachtung der eventuellen Beschwerden erstellt der Expertenausschuss dann den endgültigen Bericht. Erst Anfang 2009 wird der oben erwähnte Nationalausschuss die neue geografische Ausdehnung und die Liste der Gemeinden des Verarbeitungsgebiets und die des Produktionsgebiets genehmigen. Das anschließende Revisionsverfahren der Parzellen wird nicht vor 2015 abgeschlossen sein. Dabei wird jede Gemeinde des Produktionsgebiets genau untersucht, um die Parzellen zu bestimmen, die sich zum Weinbau eignen. Wie wird die Aufnahme bzw. Nichtaufnahme einer Gemeinde in das Traubenproduktionsgebiet begründet? Zunächst muss die Gemeinde zum Verarbeitungsgebiet gehören, was eine Zugehörigkeit zur „historischen“ Champagne voraussetzt und von ihrer Eignung zum Weinbau zeugt. Zur Aufnahme in das Produktionsgebiet der Trauben muss die Gemeinde außerdem zu einer der großen geomorphologischen, dem Weinbau zuträglichen Strukturen gehören und günstige Umweltmerkmale aufweisen: ausreichend entwickelte Berghänge (Neigung, Höhenunterschied, Größe), eine Ausrichtung, die eine optimale Sonneneinstrahlung fördert, Böden und Untergrund aus Kalkstein oder mit einem bedeutenden Anteil an Kalksteinelementen sowie eine gute Entwässerung und ausreichende Wasserabsorption. Wird es zur Deklassierung von Parzellen kommen? Das Areal jeder Gemeinde des neuen Produktionsgebiets wird von den Experten unter die Lupe genommen, und es werden nur diejenigen Parzellen akzeptiert, die den zuvor definierten Begrenzungskriterien entsprechen, ungeachtet dessen, ob sie derzeit Weinberge tragen oder nicht. Daher ist nicht auszuschließen, dass bestimmte Parzellen, obwohl sie derzeit zum Weinbau genutzt werden, vom Projekt der Parzellenbegrenzung ausgeschlossen werden. Das INAO wird jedoch zur gegebenen Zeit eine besondere öffentliche Anhörung zur Revision des begrenzten Gebiets vornehmen, um eventuelle Beschwerden zu erfassen. Wieviel Hektar zusätzliche Weinbaufläche kann man von dieser Revision erwarten? Eine Simulation der neuen begrenzten Parzellenfläche ist nicht möglich, solange die Arbeit der Experten nicht abgeschlossen ist. Es scheint jedoch unwahrscheinlich, dass die 75.000 Hektar erreicht werden, die im 18. und 19. Jahrhundert existierten, da viele technische Kriterien erfüllt werden müssen. Welche Auswirkung wird die Revision auf den Bodenpreis haben? Die durch die Revision eingebrachte zusätzliche Fläche wird eine Bodenreserve für Neupflanzungen bilden, die den Druck mindern könnte, dem die Grundstückspreise für Weinberge derzeit ausgesetzt sind. Dieser Preis hängt jedoch auch von anderen Faktoren ab, beispielsweise der Nachfrage oder der wirtschaftlichen Lage der Champagne-Märkte, insbesondere des Exportmarktes. Wird die Revision eine allgemeine Senkung des Flaschenpreises mit sich bringen? Die Revision wird keine brutale und massive Ausdehnung der Weinbauflächen hervorrufen. Die Neupflanzungen könnten, wie es seit 60 Jahren der Fall ist, in einem Umfang von 1 bis 2 Prozent der derzeitigen Flächen erlaubt werden, um die beiden folgenden negativen Auswirkungen zu vermeiden: 1. eine Destabilisierung der Wirtschaft der Champagne, ausgelöst durch ein massives und brutales Einbringen neuer Weinbauflächen, 2. eine Destabilisierung der Qualität, ausgelöst durch einen hohen Anteil an Trauben von jungen Rebstöcken. (Es ist allgemein bekannt, dass die Qualität der Trauben besser ist, wenn sie von erwachsenen Weinstöcken stammen, die 7 bis 8 Jahre alt sind). Wird die Revision nicht eine Minderung der Durchschnittsqualität des Champagne zur Folge haben? Im Gegenteil. Ziel dieser straffen Revision, die sich insbesondere auf technische Kriterien stützt, ist vielmehr die Wahrung des typischen Charakters der Champagneweine und eine erhöhte Durchschnittsqualität der Weinberge der Appellation. Mit dem Ausschluss von zwei Dörfern aus dem Produktionsgebiet haben die Experten gezeigt, dass sie den Weg der Qualität gehen wollen. Welche Gegenleistungen könnten den Bewirtschaftern der deklassierten Parzellen geboten werden? Die Wahrung der Pflanzrechte, vorzeitige Pflanzungen und die Möglichkeit, während einer begrenzten (und noch festzulegenden) Dauer AOC-Weine zu produzieren sind einige der Mittel, die eingesetzt werden könnten. Wann werden die ersten aus der Revision stammenden Flaschen vermarktet werden? Es ist schwierig, ein genaues Datum für das Ende der Arbeiten anzugeben. Falls die zweite Phase mit der Parzellenbegrenzung im Jahr 2015 abgeschlossen ist, könnten jedoch die ersten auf die Revision zurückgehenden Flaschen gegen 2020 auf dem Markt zu finden sein. Dokument CIVC, 11. Juni 2008 |