Die Revision der geografischen Ausdehnung der AOC Champagne


Weinberge gibt es in der Champagne schon seit mindestens 20 Jahrhunderten.

Die Region, in der lange Zeit Stillweine erzeugt wurden, spezialisiert sich zu Beginn des 18. Jahrhunderts allmählich auf die Herstellung von Schaumweinen. Ein königlicher Erlass von 1728 erteilt die Erlaubnis, Champagnewein in Flaschen abzufüllen, und bewirkt so die Gründung der ersten Champagnehäuser, deren Weine die ganze Welt
erobern.

Im 19. Jahrhundert erreicht der Kult um den Champagne seine Blütezeit. Leider werden die Weinberge, die damals über 70.000 Hektar ausmachen (doppelt soviel wie die derzeitige Rebfläche von 33.542 Hektar), in den Jahren 1890 bis 1920 von der Reblaus verwüstet. Die Arbeiten zur Neupflanzung mit Weinstöcken auf amerikanischen Rebunterlagen werden vom ersten Weltkrieg unterbrochen.

Am Ende des Kriegs macht die Rebfläche nur noch 12.000 Hektar aus. In dieser Zeit der Erneuerung und trotz des schwierigen Absatzmarktes (russische Revolution, Alkoholprohibition in den USA, Schaffung von Monopolen) beschließen die Champagne- Erzeuger eine erste Begrenzung des Weinbaugebiets, die am 22. Juli 1927 gesetzlich
festgelegt wird. Kriterien für das Anrecht auf die Herkunftsbezeichnung sind die frühere Nutzung der Grundstücke als Weinberg und die Freiwilligkeit. Zahlreiche entmutigte Weinbergbesitzer lehnen die Einstufung Ihrer Grundstücke jedoch ab.

Aufgrund der Wirtschaftskrise der 30er Jahre und des zweiten Weltkriegs sind die Winzer und Erzeugerhäuser mit allen möglichen Schwierigkeiten konfrontiert, was dazu führt, dass während dieser Zeit praktisch keine Weinstöcke epflanzt werden.

Das 1941 gegründete CIVC hat die Aufgabe, die Einhaltung des Gesetzes von 1927 sowie die der 1935 ausgearbeiteten Bestimmungen der Herkunftsbezeichnung zu gewährleisten. Schon 1946 wird ein Revisionsantrag an das INAO gestellt.

Ein 1984 verabschiedetes Gesetz überträgt dem INAO das Recht, beim Revisionsverfahren nicht nur historische, sondern auch technische Kriterien zu berücksichtigen. Diese Möglichkeit führt 1996 zur Integration der Gemeinde Fontainesur- Ay in das Produktionsgebiet.

2003 bittet der Winzerverband „Syndicat général des vignerons“ das INAO, die Revision der geografischen Ausdehnung der Champagne vorzunehmen. Diese Revision betrifft zum einen das Verarbeitungsgebiet (die Weinkeller) und zum anderen das Produktionsgebiet der Trauben der Herkunftsbezeichnung Champagne (die Weinberge).

März 2008: Die vom INAO (französisches Landwirtschaftsministerium) beauftragten unabhängigen Forscher stellen ihren Bericht über die Neubegrenzung vor. Dieser unterläuft von April bis Juni 2008 ein nationales Zulassungsverfahren und eine öffentliche Anhörung.

Nach der Begutachtung der Beschwerden und dem endgültigen Bericht soll der französische Conseil d'etat (Staatsrat) Anfang 2009 die Vorschläge dieser ersten Etappe in Form einer Verordnung bestätigen. Dann kann die letzte Phase, die Revision der Parzellen beginnen. Sie wird sicher 4 bis 5 Jahre in Anspruch nehmen.

Bis etwa 2015 wird es dauern, bis die ersten Pflanzrechte für neue Parzellen erteilt werden, um der Champagne die Fortführung eines ausgeglichenen Wachstums zu ermöglichen.


Die Revision des begrenzten Champagne-Gebiets
Fragen/Antworten


Ist der Wille, mehr zu produzieren, nicht der wahre Grund für die Gebietsrevision der Herkunftsbezeichnung Champagne?


Es ist wahr, dass die Nachfrage weltweit sehr stark ist. Für den Verbraucher besteht die Gefahr einer kräftigen Erhöhung der Champagne-Preise. Außerdem ist zu bemerken, dass sich der Champagne-Anteil im Vergleich zur weltweiten Produktion von Schaumweinen jedes Jahr weiter verringert. Derzeit liegt er bei 12 %.

Die Ausdehnung der Herkunftsbezeichnung Champagne ist in einem Gesetz aus dem Jahr 1927 festgelegt, das sich auf historische Kriterien stützt. In der Folge gab es weitere Gesetzestexte und es kam zu Streitfällen und Klagen. Allmählich erschien es geboten, einen neuen einheitlichen, klaren und kohärenten Rechtsrahmens festzulegen. Im Jahr 2003 haben die Weinbauern und Erzeugerhäuser der Champagne Überlegungen angestellt, wie sie das Gebiet der Herkunftsbezeichnung Champagne unter Berücksichtigung sowohl technischer als auch historischer Kriterien revidieren könnten, um ein optimales Qualitätsniveau zu gewährleisten.

Was versteht man unter „geografische Ausdehnung?

Dieser Raum, der 634 Gemeinden umfasst, besteht aus zwei Gebieten: dem Verarbeitungsgebiet der Weine und dem Produktionsgebiet der Trauben.

Im Verarbeitungsgebiet sind alle Gemeinden enthalten, in denen die Herstellung von Champagne zugelassen ist. Die Weine dürfen dieses Gebiet erst dann verlassen, wenn sie in Flaschen abgefüllt, etikettiert und trinkfertig sind. In diesem Gebiet ist die Herstellung anderer Schaumweine als Champagne natürlich verboten.

Das Produktionsgebiet umfasst 319 Gemeinden, die innerhalb des Verarbeitungsgebiets liegen. Hier können auf präzise ausgewiesenen Parzellen Weinstöcke für die Herstellung von Champagne gepflanzt werden. Fast 300.000 Parzellen, die 35.208 Hektar ausmachen, sind als „Appellation Champagne“ eingestuft.

Wer leitet das Revisionsverfahren und wie setzt sich der Expertenausschuss zusammen?

Das französische Institut für Herkunft und Qualität (Institut national de l’origine et de la qualité - INAO), das der Aufsicht des Landwirtschaftsministeriums unterliegt, ist mit der Revision der Grenzen betraut. 2004 wurde ein Untersuchungsausschuss aus Mitgliedern des INAO ernannt.

Anschließend hat das INAO unabhängige Experten bestellt (eine Historikerin, einen Geologen, einen Geographen, einen Diplomlandwirt und einen Phytosoziologen), mit der Aufgabe, Kriterien zu definieren und Vorschläge zur Gebietsrevision der Herkunftsbezeichnung Champagne zu unterbreiten.

Wann wird die neue geografische Ausdehnung endgültig verabschiedet?

Nach seiner Validierung durch den Nationalausschuss des INAO durchläuft der Expertenbericht eine öffentliche Anhörung sowie ein nationales Zulassungsverfahren. Nach der Begutachtung der eventuellen Beschwerden erstellt der Expertenausschuss dann den endgültigen Bericht. Erst Anfang 2009 wird der oben erwähnte Nationalausschuss die neue geografische Ausdehnung und die Liste der Gemeinden des Verarbeitungsgebiets und die des Produktionsgebiets genehmigen. Das anschließende Revisionsverfahren der Parzellen wird nicht vor 2015 abgeschlossen sein. Dabei wird jede Gemeinde des Produktionsgebiets genau untersucht, um die Parzellen zu bestimmen, die sich zum Weinbau eignen.

Wie wird die Aufnahme bzw. Nichtaufnahme einer Gemeinde in das Traubenproduktionsgebiet begründet?

Zunächst muss die Gemeinde zum Verarbeitungsgebiet gehören, was eine Zugehörigkeit zur „historischen“ Champagne voraussetzt und von ihrer Eignung zum Weinbau zeugt. Zur Aufnahme in das Produktionsgebiet der Trauben muss die Gemeinde außerdem zu einer der großen geomorphologischen, dem Weinbau zuträglichen Strukturen gehören und günstige Umweltmerkmale aufweisen: ausreichend entwickelte Berghänge (Neigung, Höhenunterschied, Größe), eine Ausrichtung, die eine optimale Sonneneinstrahlung fördert, Böden und Untergrund aus Kalkstein oder mit einem bedeutenden Anteil an Kalksteinelementen sowie eine gute Entwässerung und ausreichende Wasserabsorption.

Wird es zur Deklassierung von Parzellen kommen?

Das Areal jeder Gemeinde des neuen Produktionsgebiets wird von den Experten unter die Lupe genommen, und es werden nur diejenigen Parzellen akzeptiert, die den zuvor definierten Begrenzungskriterien entsprechen, ungeachtet dessen, ob sie derzeit Weinberge tragen oder nicht. Daher ist nicht auszuschließen, dass bestimmte Parzellen, obwohl sie derzeit zum Weinbau genutzt werden, vom Projekt der Parzellenbegrenzung ausgeschlossen werden. Das INAO wird jedoch zur gegebenen Zeit eine besondere öffentliche Anhörung zur Revision des begrenzten Gebiets vornehmen, um eventuelle Beschwerden zu erfassen.

Wieviel Hektar zusätzliche Weinbaufläche kann man von dieser Revision erwarten?

Eine Simulation der neuen begrenzten Parzellenfläche ist nicht möglich, solange die Arbeit der Experten nicht abgeschlossen ist. Es scheint jedoch unwahrscheinlich, dass die 75.000 Hektar erreicht werden, die im 18. und 19. Jahrhundert existierten, da viele technische Kriterien erfüllt werden müssen.

Welche Auswirkung wird die Revision auf den Bodenpreis haben?

Die durch die Revision eingebrachte zusätzliche Fläche wird eine Bodenreserve für Neupflanzungen bilden, die den Druck mindern könnte, dem die Grundstückspreise für Weinberge derzeit ausgesetzt sind. Dieser Preis hängt jedoch auch von anderen Faktoren ab, beispielsweise der Nachfrage oder der wirtschaftlichen Lage der Champagne-Märkte, insbesondere des Exportmarktes.

Wird die Revision eine allgemeine Senkung des Flaschenpreises mit sich bringen?

Die Revision wird keine brutale und massive Ausdehnung der Weinbauflächen hervorrufen. Die Neupflanzungen könnten, wie es seit 60 Jahren der Fall ist, in einem Umfang von 1 bis 2 Prozent der derzeitigen Flächen erlaubt werden, um die beiden folgenden negativen Auswirkungen zu vermeiden:

1. eine Destabilisierung der Wirtschaft der Champagne, ausgelöst durch ein massives und brutales Einbringen neuer Weinbauflächen,
2. eine Destabilisierung der Qualität, ausgelöst durch einen hohen Anteil an Trauben von jungen Rebstöcken. (Es ist allgemein bekannt, dass die Qualität der Trauben besser ist, wenn sie von erwachsenen Weinstöcken stammen, die 7 bis 8 Jahre alt sind).

Wird die Revision nicht eine Minderung der Durchschnittsqualität des Champagne zur Folge haben?

Im Gegenteil. Ziel dieser straffen Revision, die sich insbesondere auf technische Kriterien stützt, ist vielmehr die Wahrung des typischen Charakters der Champagneweine und eine erhöhte Durchschnittsqualität der Weinberge der Appellation. Mit dem Ausschluss von zwei Dörfern aus dem Produktionsgebiet haben die Experten gezeigt, dass sie den Weg der Qualität gehen wollen.

Welche Gegenleistungen könnten den Bewirtschaftern der deklassierten Parzellen geboten werden?

Die Wahrung der Pflanzrechte, vorzeitige Pflanzungen und die Möglichkeit, während einer begrenzten (und noch festzulegenden) Dauer AOC-Weine zu produzieren sind einige der Mittel, die eingesetzt werden könnten.

Wann werden die ersten aus der Revision stammenden Flaschen vermarktet werden?

Es ist schwierig, ein genaues Datum für das Ende der Arbeiten anzugeben. Falls die zweite Phase mit der Parzellenbegrenzung im Jahr 2015 abgeschlossen ist, könnten jedoch die ersten auf die Revision zurückgehenden Flaschen gegen 2020 auf dem Markt zu finden sein.


Dokument CIVC, 11. Juni 2008